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Studium in Nanowissenschaften

 

News und Mitteilungen

Hier finden Sie News zum Studium in Nanowissenschaften und Beschlüsse der Unterrichtskommission.

 

22.10.09

Reisestipendien:
Deadline für die Anträge: 30.11.09
Der Termin für die persönliche Vorstellung der Projekte ist der Mittwoch, 16. Dezember, ab 12 Uhr.


22.10.09

Das Reisekostenstipendium ist ein grosser Erfolg. Leider wird mit steigender Anzahl der Bewerbungen der Beitrag für den einzelnen Bewerber immer kleiner. Das jetzige Verfahren ist für eine grosse Anzahl von Bewerbungen nicht geeignet.

Daher wurde beschlossen, ab 2010 ein neues Verfahren durchzuführen. Das Reisestipendium wird ab Januar 2010 als Auszeichnung an die Studierenden vergeben, die die besten Proposals eingereicht haben. Es werden nur maximal 8 Studierende /Jahr berücksichtigt. Damit können Kosten bis maximal 5000 Franken gedeckt werden. Damit schon bei Semesteranfang die Gelder verteilt werden können, wurden die Deadlines entsprechend angepasst.

Im Augenblick kann man sich noch nach dem alten System bis zum 30.11.09 bewerben. Die folgende Deadline ist dann der 31.1.2010 bereits mit dem neuen Verfahren. Die Details finden Sie unter Masterstudium -> Reisestipendien.


13.10.09

Die folgenden Vorlesungen werden demnächst in unseren Wahlbereich aufgenommen:
10862-01 Hauptvorlesung: Analytische Chemie III: Quantitative Methoden II 2 KP (P. Hauser)
15466 Vorlesung: Einführung in die Mesoskopische Physik und Quanten Dots 2KP (D.Zumbühl)
20400 Übung: Einführung in die Mesoskopische Physik und Quanten Dots 2KP (D.Zumbühl)

Wir müssen deswegen unsere Wegleitung ändern. Leider ist das aus formalen Gründen nicht sofort möglich.

Der Studiendekan hat uns daher folgenden Vorschlag gemacht: Für das laufende Semester haben die Studierenden die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung der aufgezählten vier Lehrveranstaltungen als LVs im "Wahlbereich innerhalb der Nanowissenschaften" zu stellen, so dass ihr Studium weder behindert noch verzögert wird.


30.09.09

Lunch Lecture am 6. 11. 2009, um 12 Uhr, grosser HS PC. Vortrag zum Thema "Innovationen Dank Mikro- und Nanoreplikation".


30.09.09

Beschlüsse der Unterrichtskommission: PDF


26.07.09

Die Wegleitung für das Studium in Nanowissenschaften wurde aktualisiert. Sie kann hier heruntergeladen werden.


Am 6. Juli 2009 findet die Nanoconvention in Zürich statt.
www.empa.ch/nanoconvention
Im Programm der prominenteste Redner ist Bertrand Piccard, aber auch der Forschungschef von Roche Diagnostics Dr Grenner und der Direktor vom Deutschen Museum (Technik und Wissenschaft) Prof Heckl und viele andere interessante Sprecher treten auf!


Auszüge aus den Beschlüssen der UK vom Oktober 2008:

Mathematik: Herr Grote wäre damit einverstanden, dass interessierte Studierende das Praktikum I (VV 10495) besuchen, das im HS für das 1.Semester Mathematik angeboten wird. Der Inhalt des Praktikums behandelt die für mathematische Anwendungen wichtigsten Werkzeuge am Computer. Diese werden anhand 
von Beispielen aus allen Gebieten der Mathematik vorgestellt. Dabei liegt der 
Schwerpunkt auf den Paketen Maple und Matlab, aber auch das Textverarbeitungsprogramm 
LaTeX und die Programmiersprache C werden kurz behandelt. Typische Aufgaben wie z. B. 
das Berechnen der "Mandelbrotmenge", die numerische Approximation des "Lorenz Attraktors" 
oder der Einsatz des "public key" Verschlüsselungsverfahrens aus der Kryptographie dienen 
dazu, die praktische Anwendung dieser Werkzeuge direkt am Rechner zu erlernen.
Beschluss: Das Praktikum (10495) soll in den Wahlbereich im 5. Semester aufgenommen werden. Dafür muss die Wegleitung geändert werden. Über das Nanoforum sollen die Studierenden darüber informiert werden, dass dieses Praktikum auch teilweise besucht werden kann, ohne dafür jedoch KP zu erhalten.

Nano II: Die Nano II ist eine "Vorlesung" und keine "Hauptvorlesung". Daher kann der Leistungsnachweis wiederholt erbracht werden, konkret ist die verspätete Abgabe der Berichte ohne Konsequenzen. Deadlines werden daher nicht von allen Studierenden eingehalten. In der neuen Wegleitung wurde daher eine neue Nano II Bestimmung eingeführt: "Wenn der Abgabetermin verpasst wird, wird die Leistung mit "1" bewertet, sofern nicht innerhalb einer weiteren 4-wöchigen Frist der verfehlte und zusätzlich ein neuer Bericht über eine andere Exkursion abgegeben werden." Konkret waren im letzten Semester mehrere Berichte ungenügend bzw. Plagiate.
Beschluss: Die ungenügenden Berichte werden korrigiert zurück gegeben. Es kann dann ein neuer Bericht über eine andere Exkursion abgegeben werden, der von Grund auf neu bewertet werden kann.

Beschlüsse Masterarbeit/Projektarbeit:

  • Eine Masterarbeit kann jederzeit abgebrochen werden, ohne dass sie als nicht bestanden gilt.
  • Eine Masterarbeit darf nicht entlöhnt werden.
  • Eine Projektarbeit dauert in der Regel 2 Monate. Der Bericht zur Projektarbeit soll in der Regel spätestens nach 4 Wochen abgegeben werden. Wird diese Frist überschritten, muss der Dozent die Arbeit nicht mehr akzeptieren.
  • Projektarbeiten werden mit dem offiziellen Studienvertrag vereinbart. Die Vereinbarung muss nicht dem Studiensekretariat abgegeben werden. Sie garantiert den Studierenden die nötige Betreuung sowie die für die Durchführung der Masterarbeit benötigte Infrastruktur. Der zweite Teil, die Bewertung, wird direkt dem Prüfungssekretariat abgegeben.
  • Formular für die Masterarbeit muss nach §13 der Rahmenordnung beim Studiensekretariat abgegeben werden. Mit der Abgabe der Arbeit läuft die Frist für die Prüfung (innerhalb von 2 Monaten nach Abgabe der MA). 4 Wochen vor der Prüfung muss man sich über das Studiensekretariat für die Prüfung anmelden.
  • Die offiziellen Formulare der Universität sollen benutzt werden. Zusätze, die nur die Nanostudierenden betreffen, werden in einem Beiblatt beigefügt.

mit dem Einzug von MOnA ändert sich künftig das Anmeldeverfahren für Prüfungen von Hauptvorlesungen:

Im Herbstsemester 08 haben Sie eine Belegfrist vom 1.8.-19.10., in der Sie die Hauptvorlesungen im MOnA belegen. Zwei Wochen später beginnt die Examensanmeldefrist vom 3.11.-16.11., in der Sie sich über MOnA für Examen anmelden. Sie erhalten für die Examensanmeldung eine Email-Bestätigung. Diese Regelung gilt für diejenigen, die das Examen zum ersten Mal absolvieren und die den frühestmöglichen Examenstermin (Regeltermin) wahrnehmen. Alle Termine finden Sie hier: http://philnat.unibas.ch/examen.

Wiederholungsprüfungen müssen beim Prüfungssekretariat, Pharmazentrum, schriftlich angemeldet werden, ebenso Prüfungen, die nicht regulär, sondern später wahrgenommen werden. Hier können Sie auch persönlich erscheinen, um sich mit Unterschrift in eine Liste einzutragen (Wie vorher üblich). Diese Prüfungen können also nicht über MOnA angemeldet werden.


Anerkennung von extern erworbenen Englischkursen:
Gemäss Frau Gekeler vom Sprachenzentrum kann bei extern erbrachten Studienleistungen im Englischen wie folgt vorgegangen werden. Wer für die Abschlüsse Advanced English und Proficiency das offizielle Zertifikat von Cambridge vorweist, kann für jeden Abschluss 3 KP anerkannt bekommen.
Beim First Certificate ist es etwas heikler. Hier bittet sie, ihr die Unterlagen jeweils zuzusenden zur genauen Abklärung (via Prüfungssekretariat).


Rektoratsbeschluss zur Einschreibepflicht


Beschlüsse Unterrichtskommission Oktober 2006